Covid-19

Covid-19

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen (Covid-19) dürfen wir Sie bitten, soweit möglich, Post, etc. unten in den Briefkasten zu werfen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Kanzlei Artmann-Eichler

Schweigen macht  schutzlos

Schweigen macht schutzlos

Die Internetseite schweigenmachtschutzlos.de
setzt ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt.

Die Kampagne „Schweigen macht schutzlos“ schafft für das Thema der häuslichen Gewalt die nötige Aufmerksamkeit, die es braucht um Opfern zu helfen und Übergriffe zu verhindern.

Jetzt sind wir alle zuhause und können noch genauer hinhören. Teile den Hashtag #machdichlaut und sensibilisiere für das Thema der häuslichen Gewalt.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Hilfe und Beratung – kostenfrei und anonym

Auf der Internetseite nina-info.de bekommen Sie Hilfe und Beratung bei Fragen rund um sexuellen Missbrauch.

Rufen Sie an, wenn

  • Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt haben oder aktuell davon betroffen sind.
  • Ihr Kind, Ihre Partnerin, Ihr Partner oder jemand aus Ihrem Umfeld Opfer sexueller Gewalt wurde.
  • Sie während Ihrer Arbeit, in der Nachbarschaft, in einer Kindertagesstätte, Schule, Kirchengemeinde, im Sportverein oder mittels digitaler Medien, z. B. im Internet, mit dem Thema Kindesmissbrauch konfrontiert werden und Fragen dazu haben.

 

Hilfe für Opfer von sexualisierter Gewalt.

Hilfe für Opfer von sexualisierter Gewalt.

Auch während der Coronakrise bleibt die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt erreichbar.

Aus dem Informationsflyer:

Wir sind für sie da – auch in der Coronakrise.
Hilfe für Opfer von sexualisierter Gewalt.
Bleiben sie mit dem Erlebten nicht allein.
Melden sie sich bei uns. Wir beraten sie gerne.

Wir beraten sie telefonisch

Mo – Do 10:00 bis 16:00 Uhr
Fr 10:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 0251/34443
WIR BERATEN SIE ONLINE
Einzel-Chat: nach Vereinbarung
E-Mail: jederzeit
Video-Beratung: nach Vereinbarung
www.frauennotruf-muenster.de

Beratungsstelle Frauen-Notruf Münster e.V.
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt
Heisstraße 9, 48145 Münster
www.frauennotruf-muenster.de
0251 / 34443

Opferrechte gestärkt

Opferrechte gestärkt

Pressemitteilung Weisser Ring, 29. November 2019

Neues Soziales Entschädigungsrecht verabschiedet

Das langjährige Ringen um die Verbesserung von Opferrechten hat einen positiven Abschluss gefunden: Am Freitag hat der Bundesrat das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) verabschiedet, mit dem das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalt und Terror neu geregelt wird. Zuvor hatte bereits der Bundestag Anfang November dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. „Wir begrüßen außerordentlich, dass Gewalt- und Terroropfer künftig angemessene Leistungen erhalten“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Es ist erfreulich zu sehen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass der Staat für Betroffene sorgen muss. Er kann nicht alle Taten verhindern, aber Verantwortung übernehmen, das Leid der Opfer anerkennen und sie angemessen unterstützen und entschädigen. Das findet nun Ausdruck im heute verabschiedeten SGB XIV“, sagt Ziercke.

Der WEISSE RING hatte sich über Monate intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Und tatsächlich enthält das nun verabschiedete SGB XIV einige entscheidende Verbesserungen für Opfer von Gewalt und Terror, die der WEISSE RING ausdrücklich begrüßt. So können künftig Tatfolgen von Angriffen mit einem Kraftfahrzeug entschädigt werden. Auch schwere psychische Gewalt wird zu Leistungen berechtigen. Zudem bekommen ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen, wie sie Deutsche erhalten würden. Daneben enthält das Gesetz Beweiserleichterungen, die den Zugang zu Leistungen erst ermöglichen. Es erfüllt außerdem Kernforderungen des WEISSEN RINGS wie etwa den Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben als Entschädigung, den Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens.

Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen

Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen. Damit bekommen private, öffentliche oder nichtstaatliche Einrichtungen verbindliche Kriterien an die Hand, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Seit 2016 haben sich rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut. Aus diesen Berichten konnten viele Erkenntnisse für die Empfehlungen gewonnen werden.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Institutionen, die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufarbeiten wollen, wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Auch für heute erwachsene Betroffene, die Aufarbeitung einfordern und von Widerständen in Institutionen berichten, ist es wichtig, dass sie auf klare Kriterien zurückgreifen können. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission ein Empfehlungspapier zu Rechten von Betroffenen und Pflichten von Institutionen in Aufarbeitungsprozessen entwickelt. Damit wird es möglich, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren.“

An dieser Stelle können Sie die Empfehlungen als PDF direkt lesen.

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