Pressemitteilung Weisser Ring, 29. November 2019

Neues Soziales Entschädigungsrecht verabschiedet

Das langjährige Ringen um die Verbesserung von Opferrechten hat einen positiven Abschluss gefunden: Am Freitag hat der Bundesrat das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) verabschiedet, mit dem das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalt und Terror neu geregelt wird. Zuvor hatte bereits der Bundestag Anfang November dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. „Wir begrüßen außerordentlich, dass Gewalt- und Terroropfer künftig angemessene Leistungen erhalten“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Es ist erfreulich zu sehen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass der Staat für Betroffene sorgen muss. Er kann nicht alle Taten verhindern, aber Verantwortung übernehmen, das Leid der Opfer anerkennen und sie angemessen unterstützen und entschädigen. Das findet nun Ausdruck im heute verabschiedeten SGB XIV“, sagt Ziercke.

Der WEISSE RING hatte sich über Monate intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Und tatsächlich enthält das nun verabschiedete SGB XIV einige entscheidende Verbesserungen für Opfer von Gewalt und Terror, die der WEISSE RING ausdrücklich begrüßt. So können künftig Tatfolgen von Angriffen mit einem Kraftfahrzeug entschädigt werden. Auch schwere psychische Gewalt wird zu Leistungen berechtigen. Zudem bekommen ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen, wie sie Deutsche erhalten würden. Daneben enthält das Gesetz Beweiserleichterungen, die den Zugang zu Leistungen erst ermöglichen. Es erfüllt außerdem Kernforderungen des WEISSEN RINGS wie etwa den Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben als Entschädigung, den Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens.

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