Opferrechte gestärkt

Opferrechte gestärkt

Pressemitteilung Weisser Ring, 29. November 2019

Neues Soziales Entschädigungsrecht verabschiedet

Das langjährige Ringen um die Verbesserung von Opferrechten hat einen positiven Abschluss gefunden: Am Freitag hat der Bundesrat das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) verabschiedet, mit dem das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalt und Terror neu geregelt wird. Zuvor hatte bereits der Bundestag Anfang November dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. „Wir begrüßen außerordentlich, dass Gewalt- und Terroropfer künftig angemessene Leistungen erhalten“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Es ist erfreulich zu sehen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass der Staat für Betroffene sorgen muss. Er kann nicht alle Taten verhindern, aber Verantwortung übernehmen, das Leid der Opfer anerkennen und sie angemessen unterstützen und entschädigen. Das findet nun Ausdruck im heute verabschiedeten SGB XIV“, sagt Ziercke.

Der WEISSE RING hatte sich über Monate intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Und tatsächlich enthält das nun verabschiedete SGB XIV einige entscheidende Verbesserungen für Opfer von Gewalt und Terror, die der WEISSE RING ausdrücklich begrüßt. So können künftig Tatfolgen von Angriffen mit einem Kraftfahrzeug entschädigt werden. Auch schwere psychische Gewalt wird zu Leistungen berechtigen. Zudem bekommen ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen, wie sie Deutsche erhalten würden. Daneben enthält das Gesetz Beweiserleichterungen, die den Zugang zu Leistungen erst ermöglichen. Es erfüllt außerdem Kernforderungen des WEISSEN RINGS wie etwa den Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben als Entschädigung, den Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens.

Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen

Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen. Damit bekommen private, öffentliche oder nichtstaatliche Einrichtungen verbindliche Kriterien an die Hand, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Seit 2016 haben sich rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut. Aus diesen Berichten konnten viele Erkenntnisse für die Empfehlungen gewonnen werden.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Institutionen, die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufarbeiten wollen, wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Auch für heute erwachsene Betroffene, die Aufarbeitung einfordern und von Widerständen in Institutionen berichten, ist es wichtig, dass sie auf klare Kriterien zurückgreifen können. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission ein Empfehlungspapier zu Rechten von Betroffenen und Pflichten von Institutionen in Aufarbeitungsprozessen entwickelt. Damit wird es möglich, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren.“

An dieser Stelle können Sie die Empfehlungen als PDF direkt lesen.

Gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Der Landessportbund NRW gilt seit langem als führend bei der Entwicklung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport.

Im Rahmen seiner Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ gibt er Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden konkrete Hilfestellung, um

  • das Thema zu enttabuisieren
  • präventiv tätig zu werden
  • und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und damit handlungsfähig zu sein

Hier geht es zur Seite des Landessportbundes NRW zum Thema „Schweigen schützt die Falschen“.
An dieser Stelle können Sie das 10 Punkte Aktionsprogramm des Landessportbundes als PDF direkt lesen.

Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.

Sie können Sie den gesamten Bericht einsehen und als PDF herunterladen:

Bilanzbericht der  Kommission  „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“

Bilanzbericht der Kommission „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“

Der Bilanzbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde heute veröffentlicht.

Sie können Sie den gesamten Bericht einsehen und als PDF herunterladen:

Die Kommission zieht mithilfe des vorliegenden Berichts eine Bilanz ihrer letzten drei Arbeitsjahre und hat damit den Versuch unternommen, die Dimension von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland aufzuzeigen. Über 1.700 Personen haben sich seit 2016 bei uns gemeldet und sich in einer vertraulichen Anhörung oder in einem schriftlichen Bericht mitgeteilt.

Die Kommission kann ihre Arbeit erfreulicherweise über das Jahr 2019 hinaus fortsetzen. Sie können Sie sich hier für den Newsletter anmelden und sich so regelmäßig über die Arbeit und die Aktivitäten der Kommission informieren lassen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner