Recherche zum Diebstahl von Kinderfotos

Recherche zum Diebstahl von Kinderfotos

Das ARD-Magazin Panorama suchte mit spezieller Software auf Kinderpornografie-Plattformen nach Fotos, die bei Facebook oder Instagram geklaut wurden – und fand Hunderttausende Bilder. Es ist das erste Mal, dass die Dimension des Bilderdiebstahls deutlich wird. Auch deutsche Kinder und Eltern sind massenhaft betroffen.

 

 

 

Innovative Kinder-und Jugendhilfe

Innovative Kinder-und Jugendhilfe

Immer wieder stehen Fachkräfte und Träger der Kinder-und Jugendhilfe vor der Frage, wie die Corona-Schutzverordnungen in der Praxis gut umgesetzt werden können, ohne dabei die Rechte der Adressat*innen zu verletzen. Viele stellt dies auch vor die Frage, wie Kontakte zu und Umgänge mit Eltern(teilen) gestaltet werden können.

Forum Transfer hatschon in seinem Aufruf im Dezember 2020 gefordert:

  • „Kein „Wegschließen“ von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien! Das gilt umso mehr für Kinder mit Behinderung, die fast ganz aus dem Blick geraten sind. Der Alltag in Wohngruppen hat sich bereits im Frühjahr sehr von dem Leben anderer junger Menschen unterschieden. Teilweise war der Kontakt auf die eigene Wohngruppe beschränkt. Ebenso gab es empfindliche Eingriffe in die Pflege der Elternkontakte –manche Kinder und Jugendliche konnten ihre Angehörigen über Wochen nicht treffen. Beteiligungs-und Beschwerderechte sind auch unter dem Einfluss der Pandemie unbedingt zu gewährleisten. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien (mit und ohne Behinderung) auf Kontakt zu ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen müssen gewahrt werden.“
Infos vom Verein „Zartbitter Münster e.V.“

Infos vom Verein „Zartbitter Münster e.V.“

Da wir in der Beratungsstelle über drei ausreichend große Räume verfügen und mittlerweile auch zwei Luftfilter angeschafft haben, ist persönliche Beratung unter Beachtung der AHA-Regeln weiterhin gewährleistet. Der Beratungsbedarf ist sehr hoch. Die Warteliste ist lang. Erstgespräche ermöglichen wir nach wie vor zeitnah, für längerfristige Beratung beträgt die Wartezeit momentan drei bis vier Monate.

Wer aufgrund von Corona nicht in die Beratungsstelle kommen möchte, kann sich auch über eine datengeschützte Onlineplattform per Video beraten lassen. Auch telefonische Beratung kann vereinbart werden.

Im folgenden informieren wir

  • zu unserem Gruppenangebot
  • über neue Info-Karten mit unserem Beratungs- und Präventionsangebot sowie
  • über das neue Präventionsmobil

Für die weitere Zeit wünschen wir Ihnen und Euch alles Gute, Zuversicht und Gesundheit!

Ihr Team der Zartbitter Beratungsstelle Münster

Kein Kind alleine lassen

Kein Kind alleine lassen

Missbrauchsbeauftragter startet Soforthilfe „Kein Kind alleine lassen“

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Kinder müssen wissen: Sie sind jetzt nicht alleine!“

Berlin, 09.04.2020 Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und sein Team haben heute die Website www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet.

Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können.

„Mit der Aktion „Kein Kind alleine lassen“ verbinde ich den dringenden Appell an die Bevölkerung, in der aktuellen dramatischen Situation Kinder nicht aus den Augen zu verlieren“, sagt der Missbrauchsbeauftragte. „Wir geben mit der Website den Menschen die Möglichkeit aktiv mitzuhelfen. Auf der Seite sind neben Infos und weiteren Weblinks auch Flyer und Plakate zum Ausdrucken. Wir wollen klarmachen: Schon das Aufhängen eines Flyers im Hausflur kann helfen, die Nachbarschaft daran zu erinnern, sich um Kinder und Jugendliche aus dem eigenen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen.“

Opferrechte gestärkt

Opferrechte gestärkt

Pressemitteilung Weisser Ring, 29. November 2019

Neues Soziales Entschädigungsrecht verabschiedet

Das langjährige Ringen um die Verbesserung von Opferrechten hat einen positiven Abschluss gefunden: Am Freitag hat der Bundesrat das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) verabschiedet, mit dem das Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalt und Terror neu geregelt wird. Zuvor hatte bereits der Bundestag Anfang November dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. „Wir begrüßen außerordentlich, dass Gewalt- und Terroropfer künftig angemessene Leistungen erhalten“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS. „Es ist erfreulich zu sehen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, dass der Staat für Betroffene sorgen muss. Er kann nicht alle Taten verhindern, aber Verantwortung übernehmen, das Leid der Opfer anerkennen und sie angemessen unterstützen und entschädigen. Das findet nun Ausdruck im heute verabschiedeten SGB XIV“, sagt Ziercke.

Der WEISSE RING hatte sich über Monate intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Und tatsächlich enthält das nun verabschiedete SGB XIV einige entscheidende Verbesserungen für Opfer von Gewalt und Terror, die der WEISSE RING ausdrücklich begrüßt. So können künftig Tatfolgen von Angriffen mit einem Kraftfahrzeug entschädigt werden. Auch schwere psychische Gewalt wird zu Leistungen berechtigen. Zudem bekommen ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen, wie sie Deutsche erhalten würden. Daneben enthält das Gesetz Beweiserleichterungen, die den Zugang zu Leistungen erst ermöglichen. Es erfüllt außerdem Kernforderungen des WEISSEN RINGS wie etwa den Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben als Entschädigung, den Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens.

Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen

Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen. Damit bekommen private, öffentliche oder nichtstaatliche Einrichtungen verbindliche Kriterien an die Hand, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Seit 2016 haben sich rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut. Aus diesen Berichten konnten viele Erkenntnisse für die Empfehlungen gewonnen werden.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Institutionen, die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufarbeiten wollen, wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Auch für heute erwachsene Betroffene, die Aufarbeitung einfordern und von Widerständen in Institutionen berichten, ist es wichtig, dass sie auf klare Kriterien zurückgreifen können. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission ein Empfehlungspapier zu Rechten von Betroffenen und Pflichten von Institutionen in Aufarbeitungsprozessen entwickelt. Damit wird es möglich, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren.“

An dieser Stelle können Sie die Empfehlungen als PDF direkt lesen.

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