Immer wieder stehen Fachkräfte und Träger der Kinder-und Jugendhilfe vor der Frage, wie die Corona-Schutzverordnungen in der Praxis gut umgesetzt werden können, ohne dabei die Rechte der Adressat*innen zu verletzen. Viele stellt dies auch vor die Frage, wie Kontakte zu und Umgänge mit Eltern(teilen) gestaltet werden können.

Forum Transfer hatschon in seinem Aufruf im Dezember 2020 gefordert:

  • „Kein „Wegschließen“ von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien! Das gilt umso mehr für Kinder mit Behinderung, die fast ganz aus dem Blick geraten sind. Der Alltag in Wohngruppen hat sich bereits im Frühjahr sehr von dem Leben anderer junger Menschen unterschieden. Teilweise war der Kontakt auf die eigene Wohngruppe beschränkt. Ebenso gab es empfindliche Eingriffe in die Pflege der Elternkontakte –manche Kinder und Jugendliche konnten ihre Angehörigen über Wochen nicht treffen. Beteiligungs-und Beschwerderechte sind auch unter dem Einfluss der Pandemie unbedingt zu gewährleisten. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Wohngruppen, Heimen und Pflegefamilien (mit und ohne Behinderung) auf Kontakt zu ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen müssen gewahrt werden.“
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