
37-Jähriger Mann wegen „Stealthing“ verurteilt
Stealthing
In Berlin ist ein Mann zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er beim Beischlaf das Präservativ abzog
In Berlin ist ein Mann zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er beim Beischlaf das Präservativ abzog
Bundeskabinett beschließt das von Familienministerin Giffey vorgelegte Konzept für besseren Schutz und Hilfen
Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird dauerhaft eingerichtet
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag – in der analogen wie in der digitalen Welt. Deshalb hat das Bundeskabinett heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen. Es geht nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn wir von etwa einer Million betroffener Kinder sprechen, müssen wir uns klar machen, dass statistisch gesehen in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Strukturen auf Bundesebene spürbar stärken und damit auch ein klares Signal gegen Kindesmissbrauch setzen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann.“
Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig „Ich danke der Bundesregierung und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey für diese wichtige Entscheidung. Der heutige Kabinettbeschluss zeigt, dass sich unser Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen sind in Politik und Gesellschaft angekommen. Das ist den vielen Kinderschützern und Mitstreitern zu verdanken, vor allem aber den Betroffenen und ihrem Mut, über das erlittene Leid zu sprechen. Die dauerhafte Einrichtung der Stelle einer/eines Missbrauchsbeauftragten in Deutschland ist für mich ein starkes „Ja“ der Bundesregierung, dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche künftig eine hohe Priorität einzuräumen. Kinder haben ein Recht auf unseren Schutz und unsere Hilfe. Hierfür brauchen wir Strukturen, die sich dauerhaft dafür einsetzen.“
Im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.
An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.
Im Jahr 2017 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) etwa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt sowie fast 8.000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, sog. Kinder- und Jugendpornografie. 1.600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Forschungen lassen den Schluss zu, dass jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belastet sie häufig ein Leben lang.
Bundeskabinett beschließt das von Familienministerin Giffey vorgelegte Konzept für besseren Schutz und Hilfen
Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird dauerhaft eingerichtet
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag – in der analogen wie in der digitalen Welt. Deshalb hat das Bundeskabinett heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen. Es geht nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn wir von etwa einer Million betroffener Kinder sprechen, müssen wir uns klar machen, dass statistisch gesehen in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Strukturen auf Bundesebene spürbar stärken und damit auch ein klares Signal gegen Kindesmissbrauch setzen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann.“
Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig „Ich danke der Bundesregierung und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey für diese wichtige Entscheidung. Der heutige Kabinettbeschluss zeigt, dass sich unser Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen sind in Politik und Gesellschaft angekommen. Das ist den vielen Kinderschützern und Mitstreitern zu verdanken, vor allem aber den Betroffenen und ihrem Mut, über das erlittene Leid zu sprechen. Die dauerhafte Einrichtung der Stelle einer/eines Missbrauchsbeauftragten in Deutschland ist für mich ein starkes „Ja“ der Bundesregierung, dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche künftig eine hohe Priorität einzuräumen. Kinder haben ein Recht auf unseren Schutz und unsere Hilfe. Hierfür brauchen wir Strukturen, die sich dauerhaft dafür einsetzen.“
Im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.
An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Mit starken Strukturen gegen Kindesmissbrauch
Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.
Im Jahr 2017 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) etwa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt sowie fast 8.000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, sog. Kinder- und Jugendpornografie. 1.600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Forschungen lassen den Schluss zu, dass jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belastet sie häufig ein Leben lang.
Weitere Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter:
www.beauftragter-missbrauch.de
www.aufarbeitungskommission.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Über das Bündnis gegen Depression sind wir auf eine sehr gelungene Sendung mit der Maus hingewiesen worden. Sie steht dauerhaft in der Mediathek zur Verfügung. Ziel der Themensendung war Kinder und deren Familien zu erreichen und über psychische Störungen im Kindesalter aufzuklären.
Der Beitrag entstand mit Unterstützung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg, die zurückmeldete, dass sich auch Erwachsene für die Sendung bedankten, da sie mit dieser ihre eigene (psychische) Krankheit ihren Kindern erklären können.
Die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Nach den Aktionsplänen der Bundesregierung aus den Jahren 2003 und 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurden mit der Einrichtung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Schritte unternommen, um dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und Menschen, die in der Kindheit oder Jugend von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind
oder waren, bedarfsgerecht Hilfen erhalten. Die Empfehlungen des Runden Tisches und die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in einem Gesamtkonzept im Jahr 2014 gebündelt und fortentwickelt. Eine Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung der Maßnahmen seit 2003 und diskutiert sich verändernde Rahmenbedingungen sowie neue Erkenntnisse und Handlungsbedarfe.
Das gesamte PDF lesen Sie hier.
Aufarbeitungskommission veröffentlicht Empfehlungspapier für kindgerechte Strafverfahren bei Kindesmissbrauch
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs setzt sich für eine Verbesserung der kindgerechten und betroffenensensiblen Ausgestaltung von Ermittlungs- und Strafverfahren ein u.a. durch die Bildung von Kompetenzzentren bei den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz, Aus- und Fortbildungen sowie eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure und die Beschleunigung der Verfahren.
Berlin, 03.09.2018. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurde im Jahr 2017 in rund 13.000 Fällen Anzeige wegen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen erstattet (Hellfeld). Das sind etwa 20 {2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} im Gegensatz zum Dunkelfeld, dessen Schätzungen regelmäßig bei ca. 80 {2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} liegen. Demzufolge zeigt ein großer Teil der Betroffenen die an ihnen begangenen Taten nicht an. Das spiegelt sich auch in den Berichten der Betroffenen wieder, die sich bisher an die Kommission gewandt haben.
Bei der Auswertung der vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte war auffallend, dass viele Betroffene davon ausgingen, ihnen würde im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unsensibel begegnet und nicht geglaubt. Oft gaben sie an, dass sie den Eindruck haben, dass Täter und Täterinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen könnten.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission:
„Der Wert einer Strafanzeige liegt nicht nur in einer Verurteilung der Täter oder Täterinnen. Durch sie wird auch das Schweigen durchbrochen. Um Kindern und Jugendlichen, aber auch mittlerweile erwachsenen Betroffenen das Sprechen zu ermöglichen, brauchen sie ebenfalls Unterstützung in Ermittlungs- und Strafverfahren. Das wurde in vielen Gesprächen mit Betroffenen deutlich.“
Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission: „Zusätzlich wirkt sich eine Strafanzeige auf die Kriminalstatistik aus, in die sie eingeht. Je aussagekräftiger diese ist, umso stärker fördert sie ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Dimension von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“
Um Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen, hat die Kommission „Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren“ erarbeitet, die sie heute veröffentlicht. Grundlage dafür sind insbesondere die Schilderungen von Betroffenen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie Erkenntnisse aus dem Austausch mit Expertinnen und Experten der Justiz und Fachberatungsstellen.
sumt
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