Verfassungsbeschwerde stattgegeben

Verfassungsbeschwerde stattgegeben

Verfassungsbeschwerde stattgegeben

Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.02.2017 einer Verfassungsbeschwerde der im Sorgerechtsverfahren bestellten Verfahrensbeiständin gegen eine Entscheidung des OLG Köln, durch die den Kindeseltern das Sorgerecht zurück übertragen wurde und die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie zu seinen Eltern angeordnet hatte, stattgegeben und ausgeführt, das betroffene Kind sei in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt worden. Die Sache wurde an das OLG Köln zurückverwiesen.

Gewalt in Paarbeziehungen

Gewalt in Paarbeziehungen

Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist – Gewalt in Paarbeziehungen

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und BKA-Präsident Holger Münch stellen Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften vor

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} Frauen.

Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}.

    In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
  • von Bedrohung: über 16.200,
  • von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
  • von Stalking: über 7.900,
  • von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 20,9{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 5,1{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 6,4{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: bka.de und hilfetelefon.de

Initiative  gegen sexuelle Gewalt

Initiative gegen sexuelle Gewalt

Missbrauchsbeauftragter startet neue bundesweite Initiative Schule gegen sexuelle Gewalt

Berlin, 13.09.2016. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, stellt heute in Berlin gemeinsam mit den Bundesvorsitzenden Marlis Tepe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), und Udo Beckmann, Verband Bildung und Erziehung (VBE), sowie mit Catharina Beuster, Mitglied im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten, die neue bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ vor.

Gewalt“ ist eine Initiative des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung in Kooperation mit den 16 Kultusministerien. Der erste Länderstart erfolgt am 19. September 2016 in Nordrhein-Westfalen, gemeinsam mit Schulministerin Sylvia Löhrmann. Die weiteren Länder folgen bis Ende 2018. Mit der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ sollen die über 30.000 Schulen in Deutschland fachlich unterstützt und ermutigt werden, Konzepte zum „Schule gegen sexuelle Schutz vor sexueller Gewalt zu entwickeln und zum gelebten Schulalltag werden zu lassen. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen und Mädchen und Jungen durch Maßnahmen der Prävention und Intervention besser zu schützen und ihnen schneller Hilfen anzubieten.

Pressemitteilung: Kommission Kindesmissbrauch

Pressemitteilung: Kommission Kindesmissbrauch

Pressemitteilung

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stellt Arbeitsprogramm 2016 – 2019 vor. Betroffene und Zeitzeugen können sich ab heute bei der Kommission melden, um an Anhörungen teilzunehmen. Erste Anhörungen sollen bereits im Herbst 2016 stattfinden.

Berlin, 03.05.2016. Das Infotelefon Aufarbeitung 0800-4030040 (anonym und kostenfrei) und die Website www.aufarbeitungskommission.de informieren über die Arbeit der Kommission und Ablauf der Anhörungen. Betroffene und Zeitzeugen können ab heute telefonisch oder schriftlich mit der Kommission in Kontakt treten, um an Anhörungen teilzunehmen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner