Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich
Die Begrenzung der Antragstellung auf Hilfeleistungen wurde aufgehoben.
Betroffene sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter können über den 30. April 2016 hinaus Anträge auf Hilfeleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch richten: www.fonds-missbrauch.de