Anonyme Spurensicherung in Münster
In Münster gibt wichtiges Angebot für Menschen ab 14 Jahren, die sexualisierte Gewalt erfahren haben: die anonyme Spurensicherung (ASS). Dieses Verfahren erlaubt Betroffenen, Spuren sicher und medizinisch versorgt festhalten zu lassen – ganz ohne Anzeige. Vertrauen und Schutz stehen dabei im Mittelpunkt. Unterstützt werden sie dabei durch Beratungsstellen, die individuelle Hilfe anbieten.
Damit dieses Angebot gut wirkt, ist es entscheidend, dass Fachkräfte und Multiplikator\*innen in Münster wissen, wie ASS abläuft. Genau dafür findet eine Informationsveranstaltung statt: Am 2. Dezember 2025, von 11:00 bis 13:30 Uhr in der Stadtbücherei Münster, im Zeitungslesesaal.
In zwei Vorträgen erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die praktische Durchführung der anonymen Spurensicherung und erfahren, an welche Stellen Betroffene sich wenden können. Außerdem geht es um Grundlagen: Was ist sexualisierte Gewalt? Welche Folgen können erlittene Traumata haben? Und wie lässt sich ein traumasensibler Umgang gestalten?
Die Referentinnen Dr. med. Stefanie Schlepper vom Institut für Rechtsmedizin Münster und Gerlinde Gröger von der Beratungsstelle Frauen-Notruf Münster sorgen dafür, dass Fachwissen und Praxiserfahrungen in die Veranstaltung fließen.
Die Stadtbücherei Münster bietet beste Bedingungen: barrierefrei zugänglich, mit Hilfsmitteln für schwerhörige Menschen und Gebärdensprachdolmetschenden. Anmeldung im Vorfeld ist erwünscht.
„Ja heißt Ja“ jetzt auch in Norwegen
Norwegen hat am 6. Juni 2025 ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet, das das „Ja heißt Ja“-Prinzip einführt. Künftig gilt Sex nur dann als einvernehmlich, wenn eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt. Schweigen oder passives Verhalten reichen nicht mehr aus. Das Gesetz soll den Opferschutz stärken, da nicht länger die Betroffenen beweisen müssen, dass kein Einverständnis vorlag – sondern die Täter belegen müssen, dass eines bestand. Der Schritt wird besonders von Jugendorganisationen gefeiert, die sich lange für die Reform eingesetzt hatten. Kritik gibt es an langen Verjährungsfristen bei minderschweren Fällen. Eine zweite Parlamentsabstimmung folgt nächste Woche. Deutschland hat noch kein vergleichbares Gesetz.
Tilda
Düsseldorfer Tabelle 2025
Hier steht Ihnen die Düsseldorfer Tabelle 2025 nebst Leitlinien zur Verfügung.
Erstmals Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union vereinbart
Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“ Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben: