Wie schützen andere EU-Staaten vor sexueller Belästigung?

Wie schützen andere EU-Staaten vor sexueller Belästigung?

In Deutschland ist der rechtliche Schutz vor sexueller Belästigung nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geringer ausgeprägt als in vielen anderen europäischen Ländern.
Die europäische Union hat im Jahr 2024 einen neuen Rechtsakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet, der Cyber-Belästigung, Cyber-Stalking und nicht-einvernehmliche Weitergabe intimer Bilder europaweit unter Strafe stellt.
 
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Düsseldorfer Tabelle 2026

Düsseldorfer Tabelle 2026

Die ab 1. Januar 2026 gültige Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht nun zur Verfügung.

Im Vergleich zur Tabelle 2025 wurden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder erhöht.

Ergänzend wurden die Anmerkungen um Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt erweitert.

Dies betrifft sowohl den Elternunterhalt bei Heranziehung von Kindern als auch den Enkelunterhalt bei Heranziehung von Großeltern.

Wie es zu Femiziden kommt

Wie es zu Femiziden kommt

Wie viele Fälle tödlicher Gewalt gegen Frauen gibt es in Deutschland – und was bedeutet der Begriff Femizid überhaupt? Untersuchungen zeigen, dass am Anfang häufig eine Trennung steht, verbunden mit Kontrolle, Eifersucht oder tief verankerten Rollenbildern.

Fatima E. hat in ihrem Leben bereits so viel Gewalt erfahren, dass es schwer vorstellbar ist. Ihr Name wurde geändert, da sie große Angst hat, von ihrer Familie erkannt, aufgespürt und getötet zu werden.

Ihre Familie stammt aus dem Nahen Osten, ist muslimisch geprägt und lebt seit vielen Jahren in Deutschland, erzählt Fatima. „Meine Mutter sagte oft: Wenn eine Tochter einen Fehler macht, ist es hier in Deutschland ganz einfach. Für Totschlag gibt es nur wenige Jahre Haft, im Gefängnis bekommt man Essen – und wenn es um ‘Ehre’ geht, passiert einem Mann ohnehin nichts.“

Anonyme Spurensicherung in Münster

Anonyme Spurensicherung in Münster

In Münster gibt wichtiges Angebot für Menschen ab 14 Jahren, die sexualisierte Gewalt erfahren haben: die anonyme Spurensicherung (ASS). Dieses Verfahren erlaubt Betroffenen, Spuren sicher und medizinisch versorgt festhalten zu lassen – ganz ohne Anzeige. Vertrauen und Schutz stehen dabei im Mittelpunkt. Unterstützt werden sie dabei durch Beratungsstellen, die individuelle Hilfe anbieten.

Damit dieses Angebot gut wirkt, ist es entscheidend, dass Fachkräfte und Multiplikator\*innen in Münster wissen, wie ASS abläuft. Genau dafür findet eine Informationsveranstaltung statt: Am 2. Dezember 2025, von 11:00 bis 13:30 Uhr in der Stadtbücherei Münster, im Zeitungslesesaal.

In zwei Vorträgen erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die praktische Durchführung der anonymen Spurensicherung und erfahren, an welche Stellen Betroffene sich wenden können. Außerdem geht es um Grundlagen: Was ist sexualisierte Gewalt? Welche Folgen können erlittene Traumata haben? Und wie lässt sich ein traumasensibler Umgang gestalten?

Die Referentinnen Dr. med. Stefanie Schlepper vom Institut für Rechtsmedizin Münster und Gerlinde Gröger von der Beratungsstelle Frauen-Notruf Münster sorgen dafür, dass Fachwissen und Praxiserfahrungen in die Veranstaltung fließen.

Die Stadtbücherei Münster bietet beste Bedingungen: barrierefrei zugänglich, mit Hilfsmitteln für schwerhörige Menschen und Gebärdensprachdolmetschenden. Anmeldung im Vorfeld ist erwünscht.

„Ja heißt Ja“ jetzt auch in Norwegen

„Ja heißt Ja“ jetzt auch in Norwegen

Norwegen hat am 6. Juni 2025 ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet, das das „Ja heißt Ja“-Prinzip einführt. Künftig gilt Sex nur dann als einvernehmlich, wenn eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt. Schweigen oder passives Verhalten reichen nicht mehr aus. Das Gesetz soll den Opferschutz stärken, da nicht länger die Betroffenen beweisen müssen, dass kein Einverständnis vorlag – sondern die Täter belegen müssen, dass eines bestand. Der Schritt wird besonders von Jugendorganisationen gefeiert, die sich lange für die Reform eingesetzt hatten. Kritik gibt es an langen Verjährungsfristen bei minderschweren Fällen. Eine zweite Parlamentsabstimmung folgt nächste Woche. Deutschland hat noch kein vergleichbares Gesetz.

Tilda

Tilda

Tilda – Der Notfallfonds gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Tilda bietet schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe für Menschen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.

Tilda hilft Betroffenen dabei:

  • sich aus gewaltvollen Situationen zu befreien,
  • akute Notlagen zu bewältigen,
  • ihre Rechte durchzusetzen
  • und langfristig ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben zu führen.

Unterstützt werden insbesondere Frauen, Inter*- und nicht-binäre Personen, Trans*-Menschen sowie agender Personen.

Finanzielle Hilfe gibt es z. B. für Anwalts- und Gerichtskosten, Fahrten in sichere Unterkünfte, Umzüge, Kinderbetreuung, Therapien oder Dolmetscher*innen.

 
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