Aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Umgangsrecht
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Dezember 2012 geht davon aus, dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, wenn die Hauptbezugsperson des Kindes durch die Besuchskontakte gefährdet würde. In dem konkreten Fall geht es um eine Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene, die durch Besuchskontaktwünsche des Vaters ihrer drei Kinder selbst gefährdet sein würde. Weiterhin würde durch evtl. Besuchskontakte des Vaters die zu schützende neue Identität der Kinder (neuer Name, neuer Wohnort) infrage gestellt. Zudem lehnen ein Teil der Kinder den Kontakt zu deren Vater ab.