Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.

Sie können Sie den gesamten Bericht einsehen und als PDF herunterladen:

Bilanzbericht der  Kommission  „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“

Bilanzbericht der Kommission „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“

Der Bilanzbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde heute veröffentlicht.

Sie können Sie den gesamten Bericht einsehen und als PDF herunterladen:

Die Kommission zieht mithilfe des vorliegenden Berichts eine Bilanz ihrer letzten drei Arbeitsjahre und hat damit den Versuch unternommen, die Dimension von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland aufzuzeigen. Über 1.700 Personen haben sich seit 2016 bei uns gemeldet und sich in einer vertraulichen Anhörung oder in einem schriftlichen Bericht mitgeteilt.

Die Kommission kann ihre Arbeit erfreulicherweise über das Jahr 2019 hinaus fortsetzen. Sie können Sie sich hier für den Newsletter anmelden und sich so regelmäßig über die Arbeit und die Aktivitäten der Kommission informieren lassen.

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen

Aus »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Nach den Aktionsplänen der Bundesregierung aus den Jahren 2003 und 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurden mit der Einrichtung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Schritte unternommen, um dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und Menschen, die in der Kindheit oder Jugend von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind
oder waren, bedarfsgerecht Hilfen erhalten. Die Empfehlungen des Runden Tisches und die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in einem Gesamtkonzept im Jahr 2014 gebündelt und fortentwickelt. Eine Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung der Maßnahmen seit 2003 und diskutiert sich verändernde Rahmenbedingungen sowie neue Erkenntnisse und Handlungsbedarfe…

Das gesamte PDF lesen Sie hier Das gesamte PDF (19 Seiten) lesen Sie hier.

Statement Missbrauchsbeauftragter

Statement Missbrauchsbeauftragter

Anlässlich der Bekanntgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2017 durch Bundesinnenminister Horst Seehofer fordert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, die Bundesregierung auf, sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konsequent zu bekämpfen und für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz im Netz einzutreten:

„Der Freiburger Fall des 9-jährigen Jungen, der jahrelang von seiner Mutter und ihrem Partner missbraucht und auch anderen Tätern im Internet angeboten wurde, ist leider kein Einzelfall. Immer öfter werden Missbrauchstaten gefilmt und im Darknet verbreitet und getauscht.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung

Gewalt in Paarbeziehungen

Gewalt in Paarbeziehungen

Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist – Gewalt in Paarbeziehungen

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und BKA-Präsident Holger Münch stellen Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften vor

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} Frauen.

Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}.

    In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
  • von Bedrohung: über 16.200,
  • von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
  • von Stalking: über 7.900,
  • von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 20,9{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 5,1{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 6,4{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: bka.de und hilfetelefon.de

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