Opferschutz

Nicht nur als Täter, sondern auch als Opfer einer Straftat ist es sinnvoll, sich einen anwaltlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls anwaltlich vertreten zu lassen.
Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Nebenkläger auftreten möchten, wenn Sie ein Adhäsionsverfahren anstreben (Klärung von Schadenersatzansprüchen bereits im Strafverfahren) oder wenn Sie sich als Zeuge eines Zeugenbeistands bedienen möchten.

Durch die anwaltliche Vertretung können Sie:

  • Als Nebenkläger aktiv am Prozess teilnehmen. Im Rahmen der Nebenklage habe Sie das Recht, neben der Staatsanwaltschaft als selbständiger Verfahrensbeteiligter im Prozess eine aktive Rolle einzunehmen, d.h. Sie verfügen über ein eigenständiges Fragerecht, das Recht Beweiserhebungen zu beantragen, Rechtsmittel einzulegen etc.
  • Bereits im Strafverfahren Schadensersatzansprüche gegen den Täter durchzusetzen.

Was Ihre Kosten anbelangt, werden diese meist übernommen. Im Falle einer Verurteilung trägt der Verurteilte auch die Kosten des Opferanwalts, bei Freispruch fallen die Kosten der Staatskasse zur Last.

Um Fehler zu vermeiden ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit mir ratsam.

Durch die anwaltliche Vertretung können Sie:

  • Als Nebenkläger aktiv am Prozess teilnehmen. Im Rahmen der Nebenklage habe Sie das Recht, neben der Staatsanwaltschaft als selbständiger Verfahrensbeteiligter im Prozess eine aktive Rolle einzunehmen, d.h. Sie verfügen über ein eigenständiges Fragerecht, das Recht Beweiserhebungen zu beantragen, Rechtsmittel einzulegen etc.
  • Bereits im Strafverfahren Schadensersatzansprüche gegen den Täter durchzusetzen.

Was Ihre Kosten anbelangt, werden diese meist übernommen. Im Falle einer Verurteilung trägt der Verurteilte auch die Kosten des Opferanwalts, bei Freispruch fallen die Kosten der Staatskasse zur Last.

Um Fehler zu vermeiden ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit mir ratsam.

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