Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen. Damit bekommen private, öffentliche oder nichtstaatliche Einrichtungen verbindliche Kriterien an die Hand, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Seit 2016 haben sich rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut. Aus diesen Berichten konnten viele Erkenntnisse für die Empfehlungen gewonnen werden.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Institutionen, die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufarbeiten wollen, wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Auch für heute erwachsene Betroffene, die Aufarbeitung einfordern und von Widerständen in Institutionen berichten, ist es wichtig, dass sie auf klare Kriterien zurückgreifen können. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission ein Empfehlungspapier zu Rechten von Betroffenen und Pflichten von Institutionen in Aufarbeitungsprozessen entwickelt. Damit wird es möglich, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren.“

An dieser Stelle können Sie die Empfehlungen als PDF direkt lesen.

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