Die ab 1. Januar 2026 gültige Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht nun zur Verfügung.
Im Vergleich zur Tabelle 2025 wurden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder erhöht.
Ergänzend wurden die Anmerkungen um Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt erweitert.
Dies betrifft sowohl den Elternunterhalt bei Heranziehung von Kindern als auch den Enkelunterhalt bei Heranziehung von Großeltern.