Bilanzbericht der  Kommission  „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“

Bilanzbericht der Kommission „Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“

Der Bilanzbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde heute veröffentlicht.

Sie können Sie den gesamten Bericht einsehen und als PDF herunterladen:

Die Kommission zieht mithilfe des vorliegenden Berichts eine Bilanz ihrer letzten drei Arbeitsjahre und hat damit den Versuch unternommen, die Dimension von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland aufzuzeigen. Über 1.700 Personen haben sich seit 2016 bei uns gemeldet und sich in einer vertraulichen Anhörung oder in einem schriftlichen Bericht mitgeteilt.

Die Kommission kann ihre Arbeit erfreulicherweise über das Jahr 2019 hinaus fortsetzen. Sie können Sie sich hier für den Newsletter anmelden und sich so regelmäßig über die Arbeit und die Aktivitäten der Kommission informieren lassen.

Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Aus der gemeinsamen Pressemitteilung von BMFSFJ und UBSKM zum Kabinettbeschluss vom 12.12.2018

Mit starken Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Bundeskabinett beschließt das von Familienministerin Giffey vorgelegte Konzept für besseren Schutz und Hilfen

Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird dauerhaft eingerichtet

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag – in der analogen wie in der digitalen Welt. Deshalb hat das Bundeskabinett heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen. Es geht nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn wir von etwa einer Million betroffener Kinder sprechen, müssen wir uns klar machen, dass statistisch gesehen in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Strukturen auf Bundesebene spürbar stärken und damit auch ein klares Signal gegen Kindesmissbrauch setzen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann.“

Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig „Ich danke der Bundesregierung und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey für diese wichtige Entscheidung. Der heutige Kabinettbeschluss zeigt, dass sich unser Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen sind in Politik und Gesellschaft angekommen. Das ist den vielen Kinderschützern und Mitstreitern zu verdanken, vor allem aber den Betroffenen und ihrem Mut, über das erlittene Leid zu sprechen. Die dauerhafte Einrichtung der Stelle einer/eines Missbrauchsbeauftragten in Deutschland ist für mich ein starkes „Ja“ der Bundesregierung, dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche künftig eine hohe Priorität einzuräumen. Kinder haben ein Recht auf unseren Schutz und unsere Hilfe. Hierfür brauchen wir Strukturen, die sich dauerhaft dafür einsetzen.“

Im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.

An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.

Im Jahr 2017 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) etwa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt sowie fast 8.000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, sog. Kinder- und Jugendpornografie. 1.600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Forschungen lassen den Schluss zu, dass jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belastet sie häufig ein Leben lang.

Bundeskabinett beschließt das von Familienministerin Giffey vorgelegte Konzept für besseren Schutz und Hilfen

Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird dauerhaft eingerichtet

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag – in der analogen wie in der digitalen Welt. Deshalb hat das Bundeskabinett heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen. Es geht nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn wir von etwa einer Million betroffener Kinder sprechen, müssen wir uns klar machen, dass statistisch gesehen in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Strukturen auf Bundesebene spürbar stärken und damit auch ein klares Signal gegen Kindesmissbrauch setzen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann.“

Unabhängiger Beauftragter Johannes-Wilhelm Rörig „Ich danke der Bundesregierung und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey für diese wichtige Entscheidung. Der heutige Kabinettbeschluss zeigt, dass sich unser Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen sind in Politik und Gesellschaft angekommen. Das ist den vielen Kinderschützern und Mitstreitern zu verdanken, vor allem aber den Betroffenen und ihrem Mut, über das erlittene Leid zu sprechen. Die dauerhafte Einrichtung der Stelle einer/eines Missbrauchsbeauftragten in Deutschland ist für mich ein starkes „Ja“ der Bundesregierung, dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche künftig eine hohe Priorität einzuräumen. Kinder haben ein Recht auf unseren Schutz und unsere Hilfe. Hierfür brauchen wir Strukturen, die sich dauerhaft dafür einsetzen.“

Im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten.

An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Mit starken Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.

Im Jahr 2017 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) etwa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt sowie fast 8.000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, sog. Kinder- und Jugendpornografie. 1.600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Forschungen lassen den Schluss zu, dass jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belastet sie häufig ein Leben lang.

Weitere Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter:

www.beauftragter-missbrauch.de
www.aufarbeitungskommission.de
www.hilfeportal-missbrauch.de

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym)

Fall Staufen

Fall Staufen

Missbrauchsbeauftragter Rörig zu Urteilsverkündung im Hauptprozess
gegen Haupttäter Berrin T. und Christian L. im „Fall Staufen“:

Den gesamten Artikel der Pressemitteilung lesen Sie hier.

Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und weitere Interessierte können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung wenden: 0800 – 22 55 530.

Informationen zu Unterstützungs- und Hilfeangeboten vor Ort gibt es unter: www.hilfeportal-missbrauch.de

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen

Aus »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die konsequente Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Nach den Aktionsplänen der Bundesregierung aus den Jahren 2003 und 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wurden mit der Einrichtung des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Schritte unternommen, um dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden und Menschen, die in der Kindheit oder Jugend von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind
oder waren, bedarfsgerecht Hilfen erhalten. Die Empfehlungen des Runden Tisches und die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in einem Gesamtkonzept im Jahr 2014 gebündelt und fortentwickelt. Eine Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe begleitet die Umsetzung der Maßnahmen seit 2003 und diskutiert sich verändernde Rahmenbedingungen sowie neue Erkenntnisse und Handlungsbedarfe…

Das gesamte PDF lesen Sie hier Das gesamte PDF (19 Seiten) lesen Sie hier.

Gewalt in Paarbeziehungen

Gewalt in Paarbeziehungen

Wenn das eigene Zuhause nicht sicher ist – Gewalt in Paarbeziehungen

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und BKA-Präsident Holger Münch stellen Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften vor

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} Frauen.

Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}.

    In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
  • von Bedrohung: über 16.200,
  • von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
  • von Stalking: über 7.900,
  • von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4} weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 20,9{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 5,1{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}, bei den männlichen 6,4{2443797beedb247ddae24b36ea39dfa1bad456eb83c4f7e0f536f0c0e676e2e4}).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: bka.de und hilfetelefon.de

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