Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Ziel ist ein besserer Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt.
Neu ist ein Straftatbestand für sexuelle Belästigung durch Worte oder Gesten. Bisher ist sexuelle Belästigung nach § 184i StGB nur strafbar, wenn es zu einer körperlichen Berührung kommt. Künftig soll sich auch strafbar machen, wer eine andere Person mit sexuell bestimmten Äußerungen oder Gesten belästigt, die geeignet sind, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen. Vorgesehen sind bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Härter bestraft werden sollen auch Taten, an denen mehrere Personen gemeinsam beteiligt sind: Für Gruppenvergewaltigungen ist eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorgesehen, für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe oder Nötigungen drei statt bisher zwei Jahre. Fünf Jahre Mindeststrafe sollen auch gelten, wenn eine Vergewaltigung zu einer Schwangerschaft führt.
Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen außerdem einheitlich erst nach 20 Jahren verjähren. Bislang kann die Frist je nach Fall nur fünf Jahre betragen. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Betroffene mit Substanzen betäubt wurden und die Tat erst viel später anzeigen, etwa weil Videoaufnahmen auftauchen. Frauen müssten sicher sein vor Übergriffen, „egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen“, sagte Hubig.
Länder und Verbände können bis zum 30. November 2026 Stellung nehmen. Danach befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf.
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